Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter stadtbibliothek-rottenburg.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadtbibliothek Rottenburg am Neckar. Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular benutzen.

Als Kommune streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des  Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der  Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der  Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates  barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“  (WCAG 2.1 bis Level AA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 2. Juni 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von stadtbibliothek-rottenburg.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Vor allem PDF‐Dokumente sowie Flyer und Broschüren sind überwiegend noch nicht zugänglich. Solange noch nicht alle Dokumente barrierefrei zur Verfügung stehen, versenden wir bei Bedarf und auf Nachfrage an stadtbibliothek@rottenburg.de ein barrierefreies Exemplar.


Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadtbibliothek Rottenburg am Neckar in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Feedbackmöglichkeit, Kontakt, Durchsetzungsverfahren
Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein Online‐Formular eine Nachricht zum Thema senden. Wir werden zeitnah darauf reagieren.

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Diese Erklärung wurde am 8. Juni 2021 erstellt.